Kleine Geschichte der Radiologie

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„Ach, wenn es doch ein Mittel gäbe, den Menschen durchsichtig zu machen wie eine Qualle!“

Bereits drei Jahre vor der Entdeckung der Röntgenstrahlen legte der Dichter Ludwig Hopf in einem medizinischen Märchen diese Worte einem jungen Landarzt in den Mund. Dieser Landarzt suchte im Märchen nach einer Möglichkeit, in den menschlichen Körper schauen zu können, ohne ihn aufschneiden zu müssen. Die Fee Elektra erschien dem jungen Arzt und überreichte ihm „zum Heile der Menschheit“ eine Büchse: Ihr magischer Lichtstrahl sollte Körper durchsichtig machen.

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„Eine neue glorreiche Zeit für uns Mediziner ist nun angebrochen.“

Tatsächlich begann diese Zeit am 8. November 1895: Der Physiker Wilhelm Conrad Röntgen entdeckte bei seinen Forschungen eine bisher unbekannte Sorte sehr durchdringungsfähiger unsichtbarer Strahlung. Als Geburtsstunde der Radiologie gilt die Aufnahme der linken Hand seiner Frau Bertha. In einer Sondersitzung der physikalisch-medizinischen Gesellschaft stellte er am 23. Januar 1896 seine Entdeckung vor, die von nun an seinen Namen tragen würde – die „Röntgenstrahlung“.
Röntgen selbst sprach von X-Strahlung, was so viel bedeutet wie „unbekannte Strahlen“. Dieser Begriff setze sich im englischen Sprachraum als X-Rays durch. Die Medizin wurde durch das neue diagnostische Mittel revolutioniert. Erstmals war es möglich, den menschlichen Körper zu durchleuchten, sowie die Anatomie und die Funktion lebender Organe zu erforschen. Ein Sturm der Begeisterung brach los und euphorisch wurde das neue Zeitalter der Medizin gefeiert.
Nur wenige Jahre nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen fand das Verfahren Einzug in die klinische Praxis. „Niemand, dem die Klärung diagnostischer Probleme auf dem Gebiet der Inneren Medizin am Herzen liegt, wird jetzt noch die Röntgenuntersuchung entbehren wollen oder können“, äusserte sich 1909 der Arzt Ludolf Krehl in Heidelberg.
Zunächst gelang es den Ärzten in Durchleuchtungsuntersuchungen Knochenbrüche, Fremdkörper und Veränderungen des Skeletts zu diagnostizieren. Die Aufklärung zahlreicher anderer Erkrankungen blieb ihnen dagegen noch verborgen. Heute bedient sich die moderne Radiologie hochspezieller Verfahren. Bildgebende Verfahren wie Computertomographie CT, Magnetresonanztomographie MRI, Positronenemissionstomographie und Ultraschall ermöglichen neben der Projektionsradiographie (dem „konventionellen Röntgen“) neue Dimensionen der Diagnostik bis hin zur molekularen Bildgebung.
Bemerkenswert ist, dass Wilhelm Conrad Röntgen seine bahnbrechende Entdeckung nicht zum Patent angemeldet hat. Ihm war es wichtiger, dass die neuen Strahlen überall schnell zum Wohle der Menschen eingesetzt werden konnten, statt sie zu seinem Vorteil zu vermarkten.

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